Allgemeine Geschäftsbedingungen für das Warengeschäft

Fassung und Gültigkeit ab 1. September 2022

 

1. Geltungsbereich

2. Angebote / Preise / Lieferung

3. Gefahrenübergang

4. Eigentumsvorbehalt

5. Zahlung

6. Erfüllungsort / Gerichtsstand

7. Mängelrüge

8. Emballagen

9. Vorzeitige Vertragsauflösung

10. Artikel- und Logistik-Codierungen / Statistik

11. Rechtsnachfolge

12. Sonstiges


 

 1. Geltungsbereich

 

Nachstehende Allgemeine Geschäftsbedingungen gelten für alle gegenwärtigen und zukünftigen Kauf‐ und Lieferverträge der Gewußt wie wellness & beauty e.Gen., im Folgenden kurz Gewußt wie, sofern sie nicht im Einzelfall ausdrücklich abgeändert oder ausgeschlossen werden. Alle bisher geltenden allgemeinen Geschäftsbedingungen für das Warengeschäft verlieren hiermit ihre Gültigkeit. Durch Erteilen von Aufträgen erkennt der Käufer die Allgemeinen Geschäftsbedingungen von Gewußt wie als rechtsverbindlich an.

Abweichende Vereinbarungen sind nur gültig, wenn sie von Gewußt wie ausdrücklich schriftlich bestätigt wurden.


2. Angebote / Preise / Lieferung

 

Angebote von Gewußt wie sind freibleibend und unverbindlich. Bei allen Angeboten bleiben Zwischenverkauf und Preisänderungen vorbehalten. Depotgesteuerte Sortimente bedürfen zur Erstauslieferung eine vorherige Freigabe des jeweiligen Lieferanten. Für die Berechnung gelten die am Tage der Lieferung bzw. Abholung gültigen Preise zuzüglich der jeweiligen gesetzlichen Steuern und Abgaben. Preise sind freibleibend. Alle Preise verstehen sich in Euro (€). Alle angegebenen Endverbraucherpreise gelten im Sinne der gesetzlichen Bestimmungen als unverbindlich empfohlene Informations‐, Richt‐ und Orientierungspreise, inklusive aller Steuern. Die dem Käufer als Kalkulationshilfe mitgeteilten Endverbraucherpreise unterliegen der eigenen Kalkulation und Gestaltung.

 

Österreich:

Mindestbestellwert: € 150,-

Bestellungen bis € 450,- zuzüglich anteiliger Versandkosten € 20,-

Lieferung frei Haus ab € 450,-

 

Deutschland:

Mindestbestellwert € 150,-

Bestellungen bis € 800,- zuzüglich anteiliger Versandkosten € 40,-

Lieferung frei Haus ab € 800,-

 

Alle angegebenen Werte verstehen sich netto.

 

Der Vertrag gilt als abgeschlossen, wenn Gewußt wie nach Erhalt der Bestellung eine schriftliche Bestellbestätigung oder eine Lieferung abgesandt hat. Nachträgliche Änderungen und Ergänzungen des Vertrages bedürfen zu ihrer Gültigkeit der schriftlichen Bestätigung. Der Kunde erklärt, dass alle bei ihm (allenfalls auch außerhalb eines Dienstverhältnisses) tätigen Personen zu Vertretungshandlungen gegenüber Gewußt wie bevollmächtigt sind, soweit er nicht einzelne, namentlich angeführte Personen schriftlich hievon ausnimmt. Einschränkungen der zu liefernden Mengen bleiben ausdrücklich vorbehalten. Sofern nichts anderes vereinbart wurde, ist Gewußt wie berechtigt, gleichwertige Ware als Ersatz zu angemessenen Preisen zu liefern. Bei Detailbestellungen behält sich Gewußt wie das Recht vor, die zu liefernde Menge auf die nächstgrößere Verkaufseinheit zu erhöhen. Die Zustellung erfolgt in Rollbehältern bzw. Paletten im Rahmen der termingemäßen Anfahrten mit Eigenfuhrpark bzw. Spedition. Die vereinbarten Lieferfristen sind grundsätzlich unverbindlich, der Besteller kann aus nicht vorsätzlichen Überschreitungen keine Schadenersatzansprüche ableiten. Der Käufer verzichtet unwiderruflich auf die Geltendmachung des Rücktrittsrechtes gemäß § 918 ABGB. Der Käufer garantiert die rechtzeitige Bereitstellung des freien Anlieferungsbereiches (inkl. Kühlräume und Tiefkühltruhen). Wenn nicht gesondert vereinbart, behält sich Gewußt wie bei Kleinaufträgen bzw. Abtragen von Rollbehältern oder Paketen die Berechnung eines Lieferkostenbeitrages vor.


3. Gefahrenübergang

 

Mit der Übergabe der Ware an den Käufer geht die Gefahr für Verlust, Beschädigung, Diebstahl, Qualitätsminderung und ähnliche Beeinträchtigung der Ware auf diesen über. Als Übergabe gilt außer der persönlichen Aushändigung der Ware an den Käufer, wenn diese in dessen Abwesenheit

an eine von ihm zur Warenannahme beauftragte Person ausgehändigt oder auf einem vom Käufer vorgesehenen Platz abgestellt wird.


4. Eigentumsvorbehalt

 

Die verkaufte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises Eigentum von Gewußt wie. Der Käufer kann die Ware im Rahmen des ordnungsgemäßen Geschäftsbetriebes veräußern bzw. verarbeiten. Die Veräußerung bzw. Verarbeitung der Ware ist jedoch unzulässig, wenn der Käufer mit der Zahlung fälliger Kaufpreisforderungen in Verzug geraten ist. Im Falle des Zahlungsverzuges ist Gewußt wie unbeschadet ihres Rechtes, auf die Vertragserfüllung zu bestehen, berechtigt, die gelieferte Ware auf Kosten des Schuldners zurückzuholen. Ist diese wegen ihrer Vermengung mit gleichartigen, im Eigentum des Käufers stehenden Waren nicht mehr eindeutig identifizierbar, ist Gewußt wie zur Rücknahme der entsprechenden Menge von gleicher Art und Güte ermächtigt. Jede Verpfändung oder Sicherungsübereignung dieser Ware zugunsten Dritter ist ohne Zustimmung von Gewußt wie ausgeschlossen. Über Zwangsvollstreckungsmaßnahmen in die Vorbehaltsware hat der Käufer Gewußt wie unverzüglich unter Übergabe der für eine Intervention notwendigen Unterlagen zu unterrichten. Der Eigentumsvorbehalt von Gewußt wie erlischt erst mit restloser Bezahlung aller Forderungen von Gewußt wie aus dieser Geschäftsverbindung.

 

5. Zahlung

 

Der Rechnungsbetrag ist ohne Abzug mittels SEPA-Lastschriftmandat binnen 14 Tagen fällig. Nichteinlösung des Bankeinzuges gilt als Zahlungsverzug. Die Zahlung gilt erst an dem Tag als geleistet, an dem Gewußt wie über den Rechnungsbetrag verfügen kann. Bei Überschreitung des Zahlungstermins werden, ohne dass es einer Mahnung bedarf und vorbehaltlich der Geltendmachung eines weiteren Schadens, Verzugszinsen von monatlich 1% und entstandene Kosten verrechnet. Alle übrigen offenstehenden Forderungen werden sofort zur Zahlung fällig. Das gleiche gilt, wenn eine bereits fällige Zahlung gestundet wird. Außerdem ist Gewußt wie bei Zahlungsverzug berechtigt, weitere Lieferungen sofort einzustellen, ohne dass der Käufer daraus Ersatzansprüche erheben kann. Für weitere Lieferungen kann von Gewußt wie Vorauszahlung (bar oder unbar) verlangt werden. Zur Absicherung der Zahlungsverpflichtung des Käufers ist Gewußt wie berechtigt, vor Ausführung der Lieferung eine Bankgarantie in entsprechender Höhe zu verlangen. Der Vertragspartner verpflichtet sich für den Fall des Verzuges, selbst bei unverschuldetem Zahlungsverzug, der Gewußt wie entstehenden Mahn‐ und Inkassospesen, soweit sie zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung notwendig und im Verhältnis zur Forderung angemessen sind, zu ersetzen, wobei er sich im Speziellen verpflichtet, im Falle der Beiziehung eines Inkassobüros die Gewußt wie dadurch entstehenden Kosten, soweit diese nicht die Höchstsätze der Inkassobüros gebührenden Vergütungen laut Verordnung des BMWA überschreiten, zu ersetzen. Sofern Gewußt wie das Mahnwesen selbst betreibt, verpflichtet sich der Schuldner, pro erfolgter Mahnung einen Betrag von mind. EUR 10,00 zu bezahlen. Darüber hinaus ist jeder weitere Schaden, insbesondere auch der Schaden, der dadurch entsteht, dass in Folge Nichtzahlung entsprechend höhere Zinsen auf allfälligen Kreditkonten für Gewußt wie anfallen, unabhängig vom Verschulden am Zahlungsverzug zu ersetzen. Bei Zahlungsverzug ist Gewußt wie berechtigt gewährte Rabatte, Boni oder sonstige Vergütungen nicht zu berücksichtigen. Mehrere Auftraggeber (natürliche und / oder juristische Personen) haften gesamtschuldnerisch. Die Geltendmachung von Gegenforderungen des Bestellers durch Aufrechnung oder Ausübung von Zurückbehaltungsrechten ist ausgeschlossen.

 

Gewußt wie behält sich das Recht vor, eine nicht widmungsgemäße Zahlung für die jeweils älteste Verpflichtung des Kunden bzw. bei mehreren Kundennummern auch zum Übertrag von Konto zu Konto zur Abdeckung zu verwenden. Beim Inkasso im Namen und auf Rechnung Dritter sind die jeweiligen Positionen auf der Rechnung gekennzeichnet. Es gelten dabei die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Unternehmens, für das treuhändig inkassiert wird.

 

6. Erfüllungsort und Gerichtsstand

 

Erfüllungsort für Lieferungen ist die Lieferadresse des Käufers, für Abholungen, Zahlungen und Gewährleistung ist dies der Sitz jenes Betriebes von Gewußt wie, an welchen die Bestellung gerichtet ist. Zur Entscheidung aller aus dem Vertrag selbst oder aus dem Vertragsverhältnis mittelbar oder unmittelbar entstehenden Streitigkeiten wird die örtliche Zuständigkeit des sachlich zuständigen Gerichtes am Standort des jeweiligen Betriebes von Gewußt wie vereinbart.


7. Mängelrüge

 

Aus etwaigen Mängeln können Ansprüche nur abgeleitet werden, wenn die Reklamation binnen angemessener Frist - innerhalb von 24 Stunden nach Lieferung - erfolgt. Bei begründeter Beanstandung ist Gewußt wie nach ihrer Wahl zur Ersatzleistung (Verbesserung, Nachtrag des Fehlenden), Wandlung oder Kaufpreisminderung berechtigt. Darüberhinausgehende Ansprüche des Käufers, insbesondere Schadenersatzansprüche, sind, außer für den Fall des Vorsatzes, ausgeschlossen. Der Vertragspartner hat stets zu beweisen, dass der Mangel zum Übergabezeitpunkt bereits vorhanden war. Gewußt wie leistet nur Gewähr im Ausmaße der Gewährleistung des Herstellers und überträgt alle Gewährleistungsansprüche im gleichen Ausmaß an ihre Abnehmer.

 

8. Emballagen

 

Von Gewußt wie gekennzeichnete und gelieferte Transportgebinde bleiben trotz Pfandberechnung Eigentum von Gewußt wie und sind jeweils bei der nächsten Lieferung, spätestens aber innerhalb von 3 Wochen nach Lieferung in gutem, reinem, frei von Abfällen und bei Rollbehältern in zerlegtem Zustand (die Lagerung muss geschützt vor Regen und Schnee erfolgen) zurückzugeben. Alle anderen von Gewußt wie gelieferten Emballagen bleiben auch bei allfälliger Pfandberechnung im Eigentum des Produzenten oder allfälliger Dienstleister und sind innerhalb von 3 Monaten nach Erhalt in gutem und reinem Zustand, sortenrein, frei von Abfällen, in den Original‐ Gebinden zurückzugeben. Bei späterer oder unvollständiger Rückgabe besteht keine rechtliche Verpflichtung zur Erstattung des berechneten

Pfandbetrages. Bei starker Verschmutzung werden Transportgebinde und Emballagen aufgrund der Lebensmittelsicherheit nicht retour genommen. Gutschriften bzw. Pfandbeträge werden aus organisatorischen Gründen ausschließlich durch Gewußt wie verrechnet und frühestens bei der nächsten Rechnung berücksichtigt.


9. Vorzeitige Vertragsauflösung

 

Das Recht, Kauf‐ und Lieferverträge aus wichtigem Grund fristlos zu kündigen, bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund für eine Kündigung durch Gewußt wie liegt insbesondere vor, wenn

- der Kunde gegen diese Vereinbarung nachhaltig verstößt

 - Zahlungen nicht termingerecht leistet,

- geforderte Sicherheiten nicht beibringt,

- Dritte von ihrer Haftung für den Kunden zurücktreten, wodurch die Sicherung der Forderungen nicht mehr gewährleistet ist,

- in das Vermögen des Kunden ergebnislos Exekution geführt wird,

- ein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens mangels Kostendeckung mit der gerichtlichen Feststellung, dass der Kunde zahlungsunfähig ist, abgewiesen wird. Wird über den Kunden ein Insolvenzverfahren eröffnet und das Unternehmen fortgeführt, so steht es im Ermessen von Gewußt wie, für Lieferungen und Leistungen während der Dauer der Unternehmensfortführung entweder Lieferungen und Leistungen von der Vorleistung des Kunden abhängig zu machen oder diese nur mehr Zug um Zug gegen Barzahlung zu erbringen. Gewußt wie hat das Recht, ohne vorherige Mahnung, nach den allgemeinen Verzugsregeln insbesondere Sicherheiten zu verwerten, die Forderung an Dritte zur Einziehung weiterzugeben, die Forderung an Dritte zu verkaufen oder Dritte aufgrund ihrer Haftung in Anspruch zu nehmen. Bei vorzeitiger Vertragsauflösung ist Gewußt wie berechtigt gewährte Rabatte, Boni oder sonstige Vergütungen nicht zu berücksichtigen.


10. Artikel- und Logistik-Codierungen / Statistik

 

Die Kennzeichnung von einzelnen Artikeln mit Artikel- und Logistik-Codierungen stellt eine Dienstleistung durch Gewußt wie dar. Als Dienstleistung werden auf den Lieferscheinen verschiedene Daten ausgewiesen. Die ermittelten Daten sind jedoch völlig unverbindlich, und es wird für ihre Richtigkeit und Vollständigkeit keine Gewähr geleistet. Der Käufer hat keinen Rechtsanspruch auf diese Daten und verpflichtet sich, sie lediglich für eigene Zwecke zu gebrauchen. Es bestehen keine Regressansprüche.


11. Rechtsnachfolge

 

Sämtliche aus dem gegenständlichen Vertragsverhältnis resultierenden Rechte und Pflichten gehen im Umfang und nach Maßgabe des § 38 Abs. 1 UGB auf Einzelrechtsnachfolger über, ohne dass eine gesonderte Verständigung des Vertragspartners von diesem Rechtsübergang notwendig wäre. Der Vertragspartner verzichtet hiermit auf sein Widerspruchsrecht iSd § 38 Abs. 2 UGB.


12. Sonstiges

 

  • Irrtümer vorbehalten.
  • Die für die Geschäftsbeziehung relevanten Daten werden bei Gewußt wie elektronisch gespeichert. Art und Umfang dieser Daten ergeben sich aus den Vereinbarungen und den zugesandten Lieferbelegen und Rechnungen.
  • Der Kunde erklärt sich einverstanden, von Gewußt wie Werbung und Informationen zu Produkten und Dienstleistungen in angemessenem Umfang per E‐Mail zu erhalten. Dem Kunden wird in jedem Werbe‐E-Mail die Möglichkeit eingeräumt, den Empfang weiterer Nachrichten abzulehnen.
  • Prospekte, Kataloge, Kostenvoranschläge und sonstige Unterlagen wie Pläne, Skizzen und alle anderen Geschäftsunterlagen bleiben geistiges Eigentum von Gewußt wie. Jede Verwendung insbesondere die Weitergabe, Vervielfältigung, Veröffentlichung und Zurverfügungstellung einschließlich des auch nur auszugsweisen Kopierens, bedarf der ausdrücklichen Zustimmung von Gewußt wie. Zuwiderhandeln wird strafrechtlich geahndet.
  • Anderslautende Einkaufsbedingungen des Käufers werden nicht anerkannt.
  • Vertragsergänzungen und –abänderungen sowie Nebenabreden bedürfen zu ihrer Gültigkeit der Schriftform; auch das Abgehen von diesem Erfordernis bedarf der Schriftform.
  • Die etwaige Ungültigkeit einzelner Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen berührt nicht die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen.
  • Transport‐Versicherungen aller Art (u.ä.) werden nur über Anordnung und auf Kosten des Käufers in dem von ihm gewünschten Ausmaß abgeschlossen.
  • Verpackungsverordnung: Sämtliche gelieferten Verpackungen aller Tarifkategorien sind bei Interzero Austria GmbH und Landbell AG entpflichtet und sind über die eigene Abfallentsorgung oder örtlichen Abfallsammelzentren zu entsorgen.
  • Ergänzend zu diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten die in den jeweiligen Ordersätzen, Preislisten und Ausschreibungen ersichtlichen Bedingungen.
  • Es gilt österreichisches Recht.